Impressum-Pflicht für Firmenseiten im social media
Facebook-Seiten brauchen auch in der Mobilansicht ein leicht zu findendes Impressum. Jede Facebook-Seite, die nicht ausschließlich privat genutzt wird, muss zwingend ein Impressum haben. Diese Rechtsgrundlage gilt in Deutschland seit einem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg aus dem Jahr 2011.
Alle die nicht nur einen persönlichen Auftritt, sondern auch eine Seite für ihr Café, für ihre Band, ihren Friseursalon, ihre Steuerberatungsfirma, Online-Shops, Restaurants, Dienstleistungsunternehmen oder ihr aktuelles Buch betreiben, benötigen für diese Seiten ein Impressum, das laut Rechtsprechung "einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar" sein muss. Ist das nicht der Fall, können die Betreiber abgemahnt werden – ein juristisches Risiko, das manche Unternehmen gerade als Einnahmequelle entdecken.
Maximal zwei Klicks bis zum Impressum
Es reicht nicht aus, dass es im Layout von Facebook-Seiten keinen speziellen Infokasten mit einem Titel wie "Impressum" oder "Über uns" gibt, sondern nur den Button "Info“ mit an dieser Stelle hinterlegten Kontaktdaten des Seitenbetreibers. Auf der rechtlich sicheren Seite ist nur, wer dafür sorgt, dass schon in der Vorschau auf die ausführlichen Informationen ein Hinweis wie "Zum Impressum" auftauchen. Wer mit einem Link auf das Impressum seiner Website verweist, muss beachten, dass der Facebook-Nutzer mit maximal zwei Klicks dorthin gelangen muss.
Hier muss man unterscheiden zwischen der Desktop-Ansicht und der Mobilen Facebook Version.
Tabs, die sich unter der Titelbild befinden, werden nur von Anwendern gesehen, die z.B. mit Ihrem Standrechner online sind.
Ist man mit dem Smartphone online, dann werden diese in der Mobilen Version NICHT angezeigt.
Die beste und auch eine vernünftige Lösung ist, wenn man dafür die “Info-Box” und, um auf Nummer sicher zu gehen, auch noch den Tab dazu verwendet. Diese befindet sich unter dem Profilbild und ist in allen Versionen sichtbar. In der Infobox befindet sich die “Kurze Beschreibung” der jeweiligen Seite. In diese schreibt man folgendes: Entweder hier unser Beispiel: Infos über die vielen schönen Burgen der Eifel, Geschichte, Anfahrt, was ist los auf und um die Burg. Impressum: http://www.burgen-der-eifel.de/Impressum (Dann steht in der ausführlichen Beschreibung ebenfalls der direkte Link zum Impressum der Internetseite) oder die zweite Möglichkeit:
Oder Infos über die vielen schönen Burgen der Eifel, Geschichte, Anfahrt, was ist los auf und um die Burg. Zum Impressum:
Dann schreibt man in der “Ausführlichen Beschreibung” schreibt am Anfang des Textfeldes ebenfalls: Zum Impressum
und ebenfalls in die “Ausführliche Beschreibung” kommen die vollständigen Impressumsangaben.
Auf Nummer sicher geht, wer zusätzlich noch einen Tab „Impressum“ erzeugt.
Damit man ein Impressum als eigenen Tab anlegen kann, muss man diesen mittels einer APP einbinden. Dies kann eine Woobox oder von 247 Grad sein.
Wer als Freiberufler und Firmeninhaber sein persönliches Profil für geschäftliche Zwecke nutzt sollte einen Impressumgslink im Kontaktbereich und einen Impressumshinweis im Titelbild haben.
Das Urteil ist ganz besonders für diejenigen nachteilig, die ihre persönlichen Profile (auch) für geschäftliche Zwecke nutzen. Das sind insbesondere Freiberufler und Firmeninhaber, die in ihren Profilen regelmäßig auf deren Leistungen oder geschäftliche Blogbeiträge hinweisen.Anders als bei Facebookseiten haben persönliche Profile jedoch keine Info-Box, in der ein Impressumslink untergebracht werden kann. Auch in dem verlinkten Impressum sollte auch darauf hingewiesen werden, dass es auch für das persönliche Profil gilt (s. z.B. mein Impressum).
Wenn Sie auf Ihr Impressum verlinken, muss das anhand des Links erkennbar sein. Z.B. “Impressum: http://…” oder “http://ihredomain.de/impressum“. Ferner sollten Sie in dem verlinkten Impressum den folgenden Hinweis aufnehmen: “Dieses Impressum gilt auch für das folgende Google+ Profil:“. Das ist auf jeden Fall notwendig, wenn der Verantwortliche im Impressum von dem Namen im Google+ Profil abweicht (z.B. “Max Mustermann” bei Google+ verweist auf das Impressum der “Mustermann GmbH”)
Dies gilt auch für Google plus.
Hier erfahrt Ihr demnächst mehr
Impressum | Datenschutzerklärung | Haftungsausschluss | Nutzungsbedingungen | Lieferbedingungen/Widerufsbelehrung | Muster-Widerrufsformular | Kontakt (Stand: 05.07.2014)