Europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

Keksetikett.jpgJetzt wird es Zeit für alle Lebensmittelunternehmen zu handeln, denn die neue Lebensmittelinformations-Verordnung (Verordnung Nr. 1169/2011) tritt am 13. Dezember 2014 in Kraft. Die LMIV regelt europaweit, wie Lebensmittel einheitlich gekennzeichnet werden.

Die LMIV ist sehr umfangreich. Hier gibts einige Auszüge aus der Verordnung, die unsere Software Heyer´s Etiketten-Studio und Heyer´s Etiketten-Studio Pro betreffen. Ausführlich können Sie sich hier informieren: Originaltext der Verordnung, Fragen und Antworten zur Verordnung, Informationsplattform LMIV-Services
 

Wer ist betroffen?

Diese Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Information über Lebensmittel an die Verbraucher betreffen. Sie gilt für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, einschließlich Lebensmitteln, die von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, sowie für Lebensmittel, die für die Lieferung an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind. Diese Verordnung gilt für durch Verkehrsunternehmen erbrachte Verpflegungsdienstleistungen, wenn der Abfahrtsort innerhalb der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten liegt, für die die Verträge gelten.

 

Wie kennzeichnen?

Etiketten müssen deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft sein. Wird sonstiges Material eingefügt, dürfen die Angaben oder Bildzeichen die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel in keiner Weise verdecken, undeutlich machen, trennen oder den Blick davon ablenken. Damit die Zugänglichkeit oder Verfügbarkeit der verpflichtenden Informationen über Lebensmittel für Verbraucher gewährleistet bleibt, dürfen auch keine leicht entfernbaren Etiketten verwendet werden.

Schriftgrößen für Pflichtangaben:
Die festgelegten verpflichtenden Angaben werden an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar mit einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm stehen. Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 80 Quadratzentimeter muss die Schrift 0,9 mm groß sein.

Was ist zu deklarieren?

Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung muss folgende Angaben sowie die Menge aller Nährstoffe oder anderen Stoffe, für die eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe gemacht wird, enthalten: Brennwert und die Mengen an Fett, gesättigtenFettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Der Brennwert ist sowohl in kJ (Kilojoule) als auch in kcal (Kilokalorien) anzugeben, wobei erst der Wert in Kilojoule genannt wird und dann der Wert in Kilokalorien. Es dürfen die Abkürzungen kJ/kcal verwendet werden. Die Informationen sind in folgender Reihenfolge anzugeben:

 

Energie

Fett davon: — gesättigte Fettsäuren,

Kohlenhydrate

davon: — Zucker

Eiweiß

Salz

 

Die Nährwertdeklaration ist, sofern genügend Platz vorhanden ist, in Tabellenform mit untereinanderstehenden Zahlen darzustellen. Ist zu wenig Platz für eine Tabelle, können die Angaben auch hintereinander aufgeführt werden. Die Vorschriften über die Mindestschriftgröße gelten auch für die Nährwertdeklaration, die in einer Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 mm gedruckt werden muss. Für Verpackungen oder Behältnisse, deren größte Oberfläche weniger als 80 cm² beträgt, ist eine x-Höhe von mindestens 0,9 mm erforderlich. Die x-Höhe wird in Anhang IV der LMIV definiert.

Anmerkung: Lebensmittel in Verpackungen oder Behältnissen, deren größte Oberfläche weniger als 25 cm2 beträgt, sind von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen (siehe 3.5 Nr. 18 unten). Sind der Brennwert oder die Menge eines oder mehrerer Nährstoffe in einem Erzeugnis vernachlässigbar, können die Angaben über diese Bestandteile durch einen Hinweis wie „Enthält geringfügige Mengen von ...“ ersetzt werden, der sich in unmittelbarer Nähe der Nährwertdeklaration befinden muss (siehe Frage 3.15 zum Begriff „geringfügige Menge“).

Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln kann sich die Nährwertdeklaration auf den Brennwert oder auf den Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz beschränken.

Etikett mit Ernährungs-Navigation In Kürze können mit Heyer´s Etiketten-Studio pro Etiketten mit Ernährungs-Navigation entworfen und gedruckt werden.

Mit nur wenigen Angaben können sofort Nährwertetiketten fix und fertig ausgedruckt werden. Einfach Schritt für Schritt ausfüllen.

Selbstverständlich ist das Gestalten der Etiketten bis ins kleinste Detail möglich. Werden vorgeschriebene Schriftgrößen unterschritten, warnt die Software.

 

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